Die Deckungskarte online ist ein super Service

Wenn man sich ein neues Auto zulegt, muss man beim Händler unter anderem eine Deckungskarte als Bestätigung vorlegen, dass man eine entsprechende Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Da die Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist, ist ein solcher Nachweis unabdingbar. Praktisch ist, dass man inzwischen die Deckungskarte online anfordern kann, denn das spart nicht nur Aufwand, sondern auch Zeit. Es gibt im Internet zahlreiche Portale, die diesen Service anbieten.

Da man hierzulande nur dann ein Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zulassen kann, wenn man einen entsprechenden Versicherungsschutz nachweisen kann, benötigt man zu diesem Zwecke eine Deckungskarte, auch Doppelkarte genannt. Während die Beschaffung und Aushändigung der Deckungskarte an die Zulassungsstelle früher recht aufwändig war, gibt es mittlerweile die Möglichkeit, die Deckungskarte online anzufordern. Die elektronische Versicherungsbestätigung, die aus einem siebenstelligen Zahlen- und Buchstabencode besteht, ersetzt die alte Deckungskarte vollständig ersetzt. Dieser Code dient heute als Nachweise einer bestehenden Versicherung für das anzumeldende Fahrzeug. Die Deckungskarte online hat also zahlreiche Vorteile, der bürokratische Aufwand aus früheren Zeiten entfällt damit. 

Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor den finanziellen Folgen von Unfällen, an denen Dritte beteiligt. Wenn die Schuldfrage geklärt ist und der Versicherungsnehmer der Verursacher des Schadens ist, übernimmt seine Versicherung die Kosten, die durch den Unfall entstanden sind. Neben Personen- und Sachschäden zählen dazu auch Vermögensschäden und immaterielle Schäden. Bei immateriellen Schäden kann es zum Beispiel zur Zahlung eines Schmerzensgeldes kommen. Bis zur vereinbarten Deckungssumme kommt die Versicherung also für den Schaden auf, die gesetzlich geregelten Mindestdeckungssummen liegen bei Personenschäden zum Beispiel bei 7,5 Millionen Euro, bei Sachschäden bei 1.120.000 Euro und bei Vermögensschäden, die nicht mit einem Sach- oder Personenschaden zusammenhängen, bei 50.000 Euro. Darüber hinaus gibt es auch noch pauschale Deckungssummen, die bei 50 oder aber 100 Millionen Euro im Falle von Personen-, Sach- und Vermögensschäden liegen. Bei Personenschäden gibt es allerdings einige Ausnahmeregelungen, Beschränkungen und dental treatment Germany.

Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist – parallel dazu, dass sie gesetzlich vorgeschrieben ist, wenn man am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt – auch im eigenen Interesse des Autofahrers. Da die Kosten bei einem Unfall sehr hoch ausfallen können und diese mit eigenen Mitteln in der Regel gar nicht bewältigt werden könnten, wird durch die Kfz-Haftpflichtversicherung in vielen Fällen auch der finanzielle Ruin verhindert. Um von einem optimalen Schutz zu profitieren, sollte man allerdings auch noch eine Kaskoversicherung abschließen, denn der Versicherungsschutz dieser Versicherung betrifft Schäden, die am Fahrzeug des Versicherungsnehmers entstehen.